Wespen und Hornissen
Hilfe, ein Wespennest!
Regelmäßig zu Beginn der Sommerzeit laufen bei der Feuerwehr und Leitstelle viele Telefonanrufe ein. Immer die gleiche Flut von Hilferufen: “Wir haben ein Wespennest – und wir möchten es schnellstens wieder loswerden!” Dabei ist von der Feuerwehr die Bekämpfung abzuwägen und in den meisten Fällen ist eine Bekämpfung sogar unnötig.
Wespen, Bienen und Hornissen stellen grundsätzlich keine Gefahr dar, sie können jedoch stechen. Dies ist schmerzhaft, in der Regel aber nicht gefährlich oder tödlich. Lediglich für Menschen mit Insektengiftallergie (2 bis 3 Prozent der Bevölkerung) können Stiche schwerwiegende Folgen haben. Die Feuerwehr rückt zu Insektennestern deshalb auch nur dann aus, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt.
Befindet sich ein Nest der Deutschen oder Gemeinen Wespe in unmittelbarer Hausnähe oder an anderen, häufig begangenen Stellen von Hof oder Garten, lässt sich durch folgende Maßnahmen die kurze Zeit bis zum Ende des Wespenvolkes meist ohne schmerzliche Erlebnisse überstehen:
Im Abstand von 2-3 m vom Nest heftige Bewegungen und Bodenerschütterungen (z.B. beim Rasenmähen) vermeiden und in dieser Zone die Flugbahn nicht verstellen.
- Kleinkinder durch niedrige Absperrungen vom Nestbereich fernhalten.
- Nicht mit Gegenständen in möglichen Einfluglöchern stochern und keine Wasserschläuche auf Wespennester richten
Tiere im Nestbereich nicht anatmen. - Keinesfalls Insektenbekämpfungsmittel einsetzen!
- In der Nähe von Häusern und Sitzplätzen evtl. Wespen durch Bretter oder Tücher so zu ihrem Einflugloch lenken, dass unliebsame Begegnungen vermieden werden.
Der im Einzelfall auftretenden Ansiedlung von lästigen Wespen in Hohlräumen des Hauses kann dort, wo es problematisch ist (z.B. in Rollladenkästen, Eingangsbereichen), durch vorbeugende Abdichtung der Einschlupf-Löcher begegnet werden. An Stellen, an denen Nester meist kein Problem sind (z.B. auf ungenutzten Dachböden), sollten aber auch Öffnungen verbleiben. Neben den harmlosen und seltenen Wespenvölkern kann ein solcher Unterschlupf auch von einer Vielzahl anderer, überwiegend nützlicher Tiere genutzt werden.
Fachgerechte Bekämpfung
Nur im Not- und Ausnahmefall wird bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Gefahrenabwehr (wie beschrieben) die Bekämpfung eines Nestes nötig sein. Nester lästiger Wespenarten in Nähe von Spielplätzen oder in Kindergärten erfordern im Einzelfall massive Gegenmaßnahmen, denn von Kindern kann trotz aller erzieherischer Bemühungen nicht immer das richtige Verhalten erwartet werden.
Bei Nestern in bedrohlicher Lage sollte zunächst von Fachleuten die Möglichkeit einer Umsiedlung geprüft werden. Hier hilft ein Anruf bei einem Imker oder bei der
Naturschutzbehörde im Landratsamt Odenwaldkreis weiter:
https://www.odenwaldkreis.de/de/dienstleistungen/landschaftspflege-und-naturschutz/
Leider wird aber häufig allein aufgrund des Mangels an erfahrenem Fachpersonal auf eine Umsiedlung zu verzichten sein. Auch technische Gründe (wie Unzugänglichkeit des Nestes) oder Eilbedürftigkeit können zum Verzicht auf Umsiedlung zwingen.
Kommt nur Bekämpfung in Betracht, muss man sich vergewissern, ob nicht das Nest einer Hornisse oder einer anderen gefährdeten bzw. geschützten Art betroffen ist. Für die Beseitigung von Nestern geschützter Arten muss eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden.
Bei eindeutiger “Gefahr im Verzug” ist die Vernichtung eines Nestes oft unvermeidbar. Doch wer wird in solchen Fällen tätig?
Feuerwehr nur im absoluten Notfall!
Die oftmals unnötigerweise mit Anfragen belästigte Feuerwehr ist zwar technisch in der Lage, Wespennester zu entfernen, darf aber nur in absoluten Notfällen tätig werden. Nur bei akuter Gefährdung von Menschen im Bereich öffentlicher Flächen und Bauten ist ein Einsatz der Feuerwehr gegen Wespennester gerechtfertigt. Im privaten Bereich muss ein fachlich ausgebildeter Insektenbekämpfer in Anspruch genommen werden. Adressen lassen sich mittels Branchenbuch ausfindig machen. Die Kosten sind selbstverständlich vom Auftraggeber und nicht von der Feuerwehr bzw. von der Gemeinde zu tragen. Eine Beratung durch die Untere Naturschutzbehörde soll jeder Bekämpfung vorausgehen, damit unnötige Vernichtungsaktionen unterbleiben und harmlose Wespenarten geschont werden.
Eine Gefahr durch Insekten ist dann gegeben, wenn zum Beispiel die Nutzer einer Einrichtung in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind und sich dadurch vor dem Insektenbefall nicht ausreichend schützen können. Das kann in Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen der Fall sein. Denkbar ist der Einsatz der Feuerwehr aber auch wenn Wespen ein Nest direkt am Schlafzimmerfenster eines Allergikers gebaut haben.
Keinesfalls darf der Laie selbst mit Giften gegen die wehrhaften Insekten vorgehen. Durch unsachgemäße chemische Wespenbekämpfung können gefährliche Abwehrreaktionen der Tiere ausgelöst sowie Umweltbelastungen mit Giften verursacht werden.
Die Feuerwehr darf hier nur auf Anweisung des Landratsamtes tätig werden!
Wespen stehen unter Naturschutz, einige sogar unter Artenschutz und dürfen daher nicht getötet werden.
Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 €